Hilfeplanverfahren

Hilfeplanverfahren - Der Hilfeplan ist eine Grundlage zur Koordinierung aller an der Hilfe Beteiligten.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung
Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der
Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen
und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und
erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Sozialpädagogische Familienhilfe ist im SGB VIII, §31 gesetzlich verankert.

Schulbegleitung und Integrationshilfe

Junge Menschen haben einen Anspruch, gemäß §35a SGB VIII auf
„Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit länger als sechs Monate von
dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten
ist.“

Erziehungsbeistand

Eine individuelle und an der Lebenssituation des Jugendlichen/der Jugendliche
angepasste und orientierte Zielsetzung wird im Rahmen des Hilfeplangesprächs
vereinbart. Der Fokus der Schwerpunkte kann sich im Laufe der Hilfe aufgrund von
sich verändernde Lebenslagen oder Situationen des Klienten verändern.

Als Fundament für den Erziehungsbeistand dienen folgende Paragraphen: 

§27 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung
§30 SGB VIII, Erziehungsbeistand

 

"Je mehr Druck ich aufbaue, um so mehr Widerstand erzeuge ich." - Jesper Juul